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Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dem Schutz von Werken auf den Gebieten der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Hierzu können unter anderem gehören: Musikstücke, Fotografien, Filme, Websites, Werbetexte, Datenbanken und Computerprogramme.

Wir unterstützen unsere Mandanten mit umfassender Erfahrung im Urheberrecht und den so genannten verwandten Schutzrechten, vor allem, wenn es um den technikbezogenen Urheberrechtsschutz bei Computerprogrammen, Datenbanken sowie Internet- und Multimediaprodukten geht.

Zu den Leistungen unserer Anwälte im Bereich des Urheberrechts zählen:

  • Prüfung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit Ihrer Werke
  • Ausstellung von Prioritätsnachweisen durch Hinterlegung der Werke bei uns oder Eintragung von pseudonymen Werken in die Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Entwurf und Verhandlung urheberrechtlicher Nutzungs- und Lizenzverträge, insbesondere Verlagsverträge, Datenbankverträge, Softwareüberlassungsverträge, Verträge über Digital Rights Management Systeme, Merchandising-Verträge, Tonträger-Lizenzverträge, Bandübernahmeverträge, Künstlerverträge, Konzertverträge, Filmmusiklizenzverträge, etc.
  • gerichtliche Durchsetzung Ihrer Urheberrechte und Verteidigung gegen unbegründete Verletzungsansprüche
  • Beratung hinsichtlich von Tarifen und Konditionen beim Rechtserwerb über Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst etc.)
  • Prüfung des ergänzenden Schutzes ihrer urheberrechtlichen Werke durch Marken, Patent- und Geschmacksmuster
  • Beratung hinsichtlich des technikbezogenen Schutzes bei Computerprogrammen, Datenbanken sowie Internet- und Multimediaprodukten durch Urheber-, Marken- und Patentrecht
  • Abgrenzung zwischen den Rechten des angestellten Urhebers von Software nach Urheberrecht und denen des angestellten Erfinders aus Arbeitnehmererfindergesetz bei Patentschutz auf die ggf. auch urheberrechtlich geschützte Software
  • Beratung hinsichtlich des Schutzes und der Verwertung sog. User Generated Contents
  • Durchführung von Titelschutzanzeigen
  • Beratung bei Digital-Rights-Management-Systemen (DRM)

Wenn Sie Fragen zum Urheberrecht haben, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei 2s-ip Schramm Schneider Bertagoll, München / Ulm, gerne zur Verfügung:

Dr.rer.nat. Michael Schramm
Susanna Oberhofer

Zusätzliche Informationen zum Urheberrecht finden Sie hier.

2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll - Patent- und Rechtsanwälte Part mbB


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