AI – Artificial Intelligence / Künstliche Intelligenz und deren Schutz ist ein hoch aktuelles Thema in Wirtschaft und Wissenschaft. Die Anwendungsmöglichkeiten reichen von der Biologie und Medizin über Sprach- und Bilderkennung bis hin zu autonomem Fahren. Durch den Einsatz von neuen Werkzeugen und Verfahren in Verbindung mit leisttungsfähigen Rechnern werden ganz neue Anwendungen denkbar. Dementsprechend stark wächst auch die Zahl der Patentanmeldungen zum Thema “Künstliche Intelligenz” bei den Patentämtern, wobei die Definition von Künstlicher Intelligenz / Artificial Intelligence nicht scharf ist. Da die notwendigen (Software-)Werkzeuge nicht alle neu sind, stellt sich zudem die Frage nach einem alternativen Schutz, etwa über das Urheberrecht. Nachdem am 26.04.2019 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten ist, wird auch zu diskutieren sein, in wie weit diese ganz aktuelle neue Gesetzgebung im Bereich Künstliche Intelligenz sinnvoll gennutzt werden kann.
Unter dem Dach des Zentrums für Innovation und Gründung der TU München – Unternemer TUM – findet am 28.05.2019 eine Podiumsdiskussion zum Schutz von Erfindungen mit Bezug zur künstlichen Intelligenz statt. Es diskutieren zum Thema “Protecting AI-related Inventions” Yannis Skoulikaris (EPO, Director Operations, Sector Information and Communications Technology, Den Haag), Matthias Schneider (AUDI AG, Chief Licensing Officer, Ingolstadt), George Summerfield (K&L Gates, Partner, Chicago), Michael Schramm (2s|ip, München) und Björn Geigle (Computomics, Bioinformatics Scientist, Tübingen). Die Diskussion wird sich um die verschiedenen Schutzmöglichkeiten – Patent, Urheberrecht, Geschäftsgeheminis – für die speziellen Anforderungen im Rahmen der künstlichen Intelligenz drehen und auch die jeweiligen Grenzen aufzeigen. Dabei werden auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Europa und den USA aufgezeigt. Die Diskussion in englischer Sprache wird von PA Benjamin Fechner geleitet werden, der auch eine Einführung ins Thema geben wird.