06.12.17

IPAD und MI PAD sind sich zu ähnlich

Apple hat den Namen “IPAD” als Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter anderem für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation eintragen lassen. Xiaomi, ein chinesisches Unternehmen, meldete 2014 beim EUIPO das Wortzeichen “MI PAD” als Unionsmarke unter anderem für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation an.

Als Inhaberin der älteren Marke IPAD legte Apple Widerspruch gegen die Eintragung des Zeichens MI PAD ein. 2016 gab das EUIPO dem Widerspruch von Apple statt, mit der Begründung, die Unterschiede zwischen diesen beiden Zeichen würden nicht ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

Xiaomi erhob daraufhin Klage beim EuG und begehrte die Aufhebung der Entscheidung des EUIPO bzw. die Eintragung der Marke MI PAD als Unionsmarke.

Das EuG hat die Klage (Urteil vom 05.12.2017, Az. T-893/16) abgewiesen und damit die Entscheidung des EUIPO bestätigt.

Das EuG begründete dies unter anderem damit, dass die Zeichen hinsichtlich des Schriftbildes einen hohen Grad an Ähnlichkeit aufweisen würden, da IPAD vollständig in MI PAD enthalten sei. Die beiden Zeichen würden sich sich lediglich durch den zusätzlichen Anfangsbuchstaben “M” unterscheiden. In klanglicher Hinsicht – so das Gericht – würde das englischsprachige Publikum das Präfix “mi” wahrscheinlich als das englische Possessivpronomen “my” auffassen und das “i” in MI PAD deshalb genauso aussprechen wie das “i” in IPAD. Um diesen hohen Grad an schriftbildlicher und klanglicher Ähnlichkeit auszugleichen, reiche das zusätliche “m” am Anfang von “MI PAD” nicht aus.

(AB, 06.12.2017)

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