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G 1/19 Patentierbarkeit von Computer-implementierten Simulationen

Nach der Vorlage “G 3/08 – Patentfähigkeit von Computerprogrammen” werden der Großen Beschwerdekammer des EPA zum zweiten Mal Fragen zur Patentierbarkeit von Software (Computer-implementierte Erfindungen) vorgelegt.

Mit der aktuellen Vorlage T 0489/14 stellt die Technische Beschwerdekammer 3.5.07 folgende Fragen (Übersetzung diesseits):

  1. Kann eine Computer-implementierte Simulation eines technischen Systems oder Verfahrens bei der Bewertung des erfinderischen Schritts ein technisches Problem lösen, indem sie einen technischen Effekt erzeugt, der über die Implementierung der Simulation auf einem Computer hinausgeht, wenn die Computer-implementierte Simulation als solche beansprucht wird?
  2. Wenn die Antwort auf die erste Frage ja lautet, welche Kriterien sind dann relevant, um zu beurteilen, ob eine Computer-implementierte Simulation, die als solche beansprucht wird, ein technisches Problem löst? Ist es insbesondere eine hinreichende Bedingung, dass die Simulation zumindest teilweise auf technischen Grundlagen des simulierten Systems oder Prozesses basiert?
  3. Was sind die Antworten auf die erste und zweite Frage, wenn die Computer-implementierte Simulation im Rahmen eines Designprozesses, insbesondere zur Überprüfung eines Designs, in Anspruch genommen wird?

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