EU-Patent und Einhgeitliches Patentgericht kommen zum 1. Juni 2023
Mehr als 30 Jahre nach der ursprünglichen Idee ist es nun soweit: am 17. Februar hat die Bundesrepublik Deutschlad das Übereinkommen über das Gemeinschaftspatent ratifiziert. Das Bundesjustizministerium hat am 17. Februar in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen.
Damit beginnt die “Sunrise Period”, innerhalb derer bestehende Europäische Patente der Jurisdiktion des Einheitlichen Patentgerichtes (EPG/UPC) entzogen werden können. Zum 1. Juni 2023 wird es dann das Einheitspatent tatsächlich geben und das Einheitspatentgericht wird seine Arbeit aufnehmen.
Patentinhaber, die damit rechnen, dass ihr Patent möglicherweise angegriffen wird, sollten daher bis Ende Mai entscheiden, ob sie ihre bereits erteilten europäischen Patente der Jurisdiktion des neuen Gerichtes unterwerfen wollen oder nicht. Falls umgekehrt ein Vorgehen gegen einen Patentverletzer geplant ist, könnte es eine Überlegung sein noch bis Juni mit der Klageeinreichung zu warten um dann direkt vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC/EPG) die eigenen Rechte in einem sehr schnellen Verfahren gleich mit Wirkung für alle Länder, in denen das eigene Patent Schutz genießt, durchzusetzen.
Wir beraten Sie hier kompetent, unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen und vertreten Sie in den entsprechenden Verfahren.