31.05.18

2s-ip im Gespräch | Beweisgewinnung in USA für deutsche Patentstreitverfahren (am 11. Juni 2018)

Einladung zu 2s|ip im Gespräch

Beweisgewinnung in den USA für deutsche Patentstreitverfahren: Strategien und Fallstricke für deutsche Unternehmen (Language of the Seminar will be English)

11. Juni 2018,  14:30-18:00 Uhr
Sheraton Arabellapark
Arabellastraße 5, 81925 München

Auch wenn die praktische Bedeutung zunimmt, ist vielen Unternehmen die Möglichkeit nicht bekannt, dass ansonsten schwer zu beschaffende Beweise in Patentstreitverfahren im Wege der Amtshilfe bei amerikanischen Gerichten erlangt werden können. Dabei ist es nicht erforderlich, dass in den USA ein Rechtstreit anhängig ist – es genügt, wenn die dort erlangten Beweise in einem hiesigen Gerichtsverfahren verwendet werden können. Der Gegner muss auch kein US-amerikanisches Unternehmen sein – die dortige Niederlassung etwa eines deutschen Unternehmens kann ebenfalls Ziel eines solchen Discovery-Verfahrens sein.

Für einen Kläger vor deutschen Gerichten ermöglicht ein solches Verfahren nach 28 USC § 1782 die Möglichkeit, an Unterlagen oder Zeugenaussagen zu kommen, die nach dem insoweit deutlich restriktiveren deutschen Recht nicht zu erlangen sind. Umgekehrt lohnt es sich für deutsche Unternehmen mit Niederlassung in den USA, darüber nachzudenken, wie man so weit wie möglich unliebsamen Überraschungen vorbeugen kann.

Da die US-Gerichte die Discovery an umfangreiche Geheimhaltungsauflagen knüpfen, ist die Verwertung der Information in deutschen Gerichtsverfahren allerdings nicht ganz unproblematisch. Hierauf wird, ebenso wie auf die in Deutschland verfügbaren Beweisgewinnungsverfahren, kurz eingegangen, bevor Gelegenheit zur Diskussion besteht.

Den Einladungsflyer können Sie hier herunterladen.

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