Markenrecht / Kennzeichenschutz
Dem Markenschutz (bzw. Markenrecht) zugänglich sind Zeichen (Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken), die geeignet, sind Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen. Hierzu zählen auch Zeichen zur Kennzeichnung von Unternehmen (Firmennamen oder Teile davon) oder Unternehmensteilen.
Die Patent- und Rechtsanwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, beraten und vertreten Sie in den zum Kennzeichen- und Markenrecht gehörenden Angelegenheiten. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere:
Markenanmeldeverfahren (Anmeldung von Marken)
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit und Anmeldungserfordernisse Ihrer Marke
- Durchführung von Markenidentitäts- und -ähnlichkeitsrecherchen in Deutschland und im Ausland
- Ausarbeitung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen für die Markenanmeldungen
- Kollisionsprüfung mit prioritätsälteren Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstigen älteren Zeichen
- Markenregistrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie beim Amt der Europäischen Union für gesitiges Eigentum (EUIPO)
- Internationale Markenregistrierungen unter dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf
- Vertretung in sämtlichen Amtsverfahren (Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren etc.) beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Amt der Europäischen Union für gesitiges Eigentum
- Vertretung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Markenämter vor dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Gericht 1. Instanz (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Verteidigung Ihrer Markenrechte in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
- Ausarbeitung von Abmahnschreiben, Klageschriften, Anträgen auf Erlaß einstweiliger Verfügung, Schutzschriften; Verteidigung gegen unberechtigte Verletzungsansprüche
- Maßnahmen gegen Produktpiraterie, insbesondere Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen die Verbreitung von Piraterieware und Parallelimporten
- Ermittlungen zur Auffindung und Bekämpfung von Pirateriefällen durch Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, Überwachung von Messen und Verkaufsveranstaltungen sowie Internetplattformen (z.B. Plattformen für Online-Auktionen, Foren etc.)
- Fertigung von Verletzungsgutachten und vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate)
- Überwachung jüngerer Markenanmeldungen, die mit Ihren älteren Markenrechten kollidieren
- Vertretung in Markenrechtsverletzungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten
Vertragsberatung
- Entwurf und Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen
- Entwurf und Verhandlung von Markenlizenzverträgen
- Übertragungsverträge
Wenn Sie Fragen zum Markenrecht und Kennzeichenschutz haben, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, gerne zur Verfügung:
Dr.rer.nat. Michael Schramm
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Susanna Oberhofer
Weitere Informationen zum Markenrecht und Kennzeichenschutz finden Sie auf der Seite IP-/IT-Wissen / Markenschutz.