Markenanwalt und Markenanmeldung
Markenanwalt / Anwalt für Markenrecht | 2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll Patent- und Rechtsanwälte, München / Ulm, beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu zählt insbesondere das Patentrecht, Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht.
Markenanwalt / Markenanmeldung
Unsere Markenanwälte bzw. auf Markenrecht spezialisierten Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Marken vor den jeweiligen Patent- und Markenämtern anzumelden und die Markenanmeldung bis zur Eintragung zu bringen. Sowohl für deutsche und europäische Markenanmeldungen (EU-Marken) als auch für internationale Markenregistrierungen (sog. IR-Marken bzw. IR-Markenanmeldungen) sind unsere Markenanwälte Ihr kompententer Ansprechpartner.
Unsere Markenanwälte unterstützen Sie dabei, dass Ihre Produktbezeichnungen, Unternehmenskennzeichen, Logos, Slogans oder sonstigen im geschäftlichen Verkehr verwendeten Zeichen als Marke eingetragen werden. Für die jeweilige Markenanmeldung erarbeitet Ihr Markenanwalt in enger Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse. Bei Bedarf führen wir hier vor der Anmeldung der Marke auch eine Markenrecherche (Markenidentitäts- und -ähnlichkeitsrecherchen) in Deutschland und im Ausland durch, um gegebenenfalls auf kollidierende ältere Marken hinweisen zu können.
Neben den gebräuchlichen Markenformen (Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, 3D-Marke), die für bestimmte Waren- und Dienstleistungen angemeldet und eingetragen werden können, unterstützen unsere Markenanwälte Sie auch bei der Anmeldung von Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken (auch Garantiemarken genannt). Auch hierbei erarbeiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse sowie die für Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken zwingend erforderlichen Satzungen (Kollektivmarkensatzung bzw. Gewährleistungsmarkensatzung).
Nach Einreichen der Markenanmeldung begleiten wir Sie im Anmeldeverfahren vor den jeweiligen Ämtern bis zur Eintragung der Marke. Gegebenenfalls führen wir auch die Korrespondenz mit den Ämtern, etwa die Beantwortung von Bescheiden.
Sie möchten eine Marke anmelden und benötigen hierfür Unterstützung? Schreiben Sie uns, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
ᐅ Anfrage zu einer Markenanmeldung (mail@2s-ip.com)
Widerspruchsverfahren
Im Falle eines Widerspruches durch Dritte gegen Ihre Marke bzw. Markenanmeldung führen wir für Sie in Abstimmung mit Ihnen das Widerspruchsverfahren durch, um Ihre Marke bzw. Markenanmeldung bestmöglich zu verteidigen. Bei Bedarf arbeiten wir Abgrenzungsvereinbarungen oder Koexistenzvereinbarungen aus, mit denen ein Widerspruchsverfahren in der Regel beendet werden kann.
Umgekehrt führen wir für Sie in Abstimmung mit Ihnen auch Widerspruchsverfahren gegen jüngere Marken bzw. Markenanmeldungen durch.
Verteidigung Ihrer Markenrechte
Darüber hinaus beraten und vertreten unsere auf Markenrecht spezialisierten Anwälte Sie auch bei der Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Markenrechte, insbesondere:
- Vertretung in Markenrechtsverletzungsverfahren durch einen erfahrenen Markenanwalt vor den ordentlichen Gerichten;
- Ausarbeitung von Abmahnschreiben, Klageschriften, Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügung, Schutzschriften;
- Verteidigung gegen unberechtigte Verletzungsansprüche, etwa wenn Sie von Dritten abgemahnt werden;
- Maßnahmen gegen Produktpiraterie, insbesondere Abmahnungen und einstweilige Verfügungen gegen die Verbreitung von Piraterieware und Parallelimporten;
- Ermittlungen zur Auffindung und Bekämpfung von Pirateriefällen durch Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, Überwachung von Messen und Verkaufsveranstaltungen sowie Internetplattformen (z.B. Plattformen für Online-Auktionen, Foren etc.);
- Fertigung von Verletzungsgutachten und vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate);
- Überwachung jüngerer Markenanmeldungen, die mit Ihren älteren Markenrechten kollidieren – gegebenenfalls Einlegen von Widersprüchen gegen jüngere Markenanmeldungen durch einen Markenanwalt.
Wenn Sie konkrete Fragen zum Markenrecht haben, dann stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, gerne zur Verfügung. Sprechen Sie unsere auf Markenrecht spezialisierten Patentanwälte und Rechtsanwälte an:
Dr.rer.nat. Michael Schramm
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Susanna Winter
Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie hier.