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Kosten einer Markenanmeldung

Die Kosten einer Markenanmeldung1 richten sich in erster Linie danach, für welches territoriale Gebiet und für wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen (Klassen) die Marke angemeldet werden soll.

Deutsche Markenanmeldung

Für eine deutsche Markenanmeldung liegen die Kosten (amtliche Gebühr) bei EUR 300,00. In diesen Kosten sind bereits 3 Klassen inklusive. Diese Gebühr reduziert sich auf EUR 290,00, wenn die Markenanmeldung in elektronische Form eingereicht wird.

Für jede weitere Klasse fällt pro Klasse eine amtliche Gebühr von EUR 100,00 an.

Für eine beschleunigte Bearbeitung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt müssen EUR 200,00 veranschlagt werden.

Europäische Markenanmeldung (EU-Marke bzw. Unionsmarke)

Die Kosten einer Markenanmeldung (amtlichen Gebühren) für eine europäische Marke (sog. Unionsmarkenanmeldung) liegen bei EUR 850,00 (bei elektronischer Anmeldung). Im Unterschied zur deutschen Markenanmeldung ist hier allerdings nur eine Klasse inklusive.

Für die zweite Klasse beträgt die amtliche Gebühr EUR 50,00, für jede weitere Klasse EUR 150,00.

Internationale Markenregistrierung (IR-Marke)

Bei der internationalen Markenregistrierung (IR-Marke) hängen die Kosten einerseits von der Anzahl an Staaten und andererseits von der Anzahl der beanspruchten Klassen ab. Für einzelne Staaten/Länder können sogenannte Benennungsgebühren anfallen, die zudem von Land zu Land unterschiedlich hoch sein können.

Mindestens fallen bei einer IR-Marke aber CHF 653,00 (für eine schwarz/weiß Marke) bzw. CHF 903,00 (für eine farbige Marke) an. Eine genaue Aufstellung der Kosten für eine internationale Markenregistrierung können wir Ihnen bei Bedarf gerne zukommen lassen.

Hinzu kommt, dass für eine internationale Markenregistrierung eine sogenannte Basismarke erforderlich ist. Das kann beispielsweise eine deutsche oder eine europäische Marke bzw. Markenanmeldung sein. Sofern Sie nicht bereits über eine solche Basismarke verfügen, müssten die Kosten für eine Basismarke bei einer internationalen Markenregistrierung mit berücksichtigt werden.

Tabellarische Übersicht

Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Übersicht der vorstehend genannten Kosten einer Markenanmeldung und weiterer Kosten, die im Rahmen einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. beim Europäischen Markenamt anfallen können.

Kosten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Gebühr Euro
Anmeldegebühr für eine Markenanmeldung (bis zu drei Klassen) 300 €
Anmeldegebühr für eine Markenanmeldung bei elektronischer Anmeldung (bis zu drei Klassen) 290 €
Klassengebühr für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse 100 €
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200 €
Verlängerungsgebühr für eine eingetragene Marke (bis zu drei Klassen) 750 €
Verlängerungsgebühr für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse 260 €
Widerspruchsgebühr gegen eine Markeneintragung
  – für das erste Widerspruchskennzeichen (z.B. ältere Marke) 250 €
  – für jedes weitere Widerspruchskennzeichen 50 €
Antragsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse oder älterer Rechte 400 €
   Gebühr für jedes weitere geltend gemachte Recht im Falle der Nichtigkeit aufgrund älterer Rechte 100 €
Antragsgebühr wegen Verfalls 100 €
Beschwerdeverfahren
Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenabteilung über die Markenanmeldung / über den Widerspruch 200 €
Beschwerde im Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren 500 €

Kosten beim Europäischen Markenamt (EUIPO)

Gebühr Euro
Anmeldegebühr für eine Markenanmeldung (eine Klasse inklusive) 850 €
Klassengebühr für die dritte Klasse 50 €
Klassengebühr für jede weitere Klasse ab der dritten Klasse 150 €
Verlängerungsgebühr für eine eingetragene Marke (eine Klasse inklusive) 850 €
Verlängerungsgebühr für die zweite Klasse 50 €
Verlängerungsgebühr für jede weitere Klasse ab der dritten Klasse 150 €
Widerspruchsgebühr gegen eine Markenanmeldung 320 €
Antrag auf Löschung einer Marke 630 €
Beschwerdegebühr 720 €
Umwandlungsgebühr für die Umwandlung der Europäischen Markenanmeldung in nationale Marken 200 €

 

Bei den vorstehend genannten Kosten einer Markenanmeldung handelt es sich ausschließlich um amtliche Gebühren (netto). Hinzu kommen die Anwaltskosten für die Durchführung der entsprechenden Markenanmeldung.

Wenn Sie konkrete Fragen zum Markenrecht oder zu den Kosten einer Markenanmeldung haben, dann stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei 2s-ip,  München / Ulm, gerne zur Verfügung. Sprechen Sie unsere auf Markenrecht spezialisierten Patentanwälte und Rechtsanwälte an:

Dr.rer.nat. Michael Schramm
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Susanna Oberhofer

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie hier.

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1 alle Kosten in Netto, Stand: 01.05.2019

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