Wir beraten Sie umfassend in Fragen des IT-Rechts und Softwarerechts. Dabei schätzen unsere Mandanten gerade auch in diesem Bereich die ausgeprägte technische Kompetenz der Kanzlei 2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll, München / Ulm.
Unser Leistungsspektrum im IT-Recht und Softwarerecht umfasst unter anderem:
- Rechtliche Begleitung von IT-Vorhaben auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite
- Beratung und Vertretung in Konflikten bezüglich Computer Hardware und Software und in Streitfällen aus den Rechtsbereichen des E-Commerce, Multimedia und Internet
- Vertragsberatung und Verhandlung von IT-Projekten, rechtliche Beratung bei Software-Entwicklungen, Internet-Plattformen, Web-Design, Hosting und Netzwerklösungen, Beratung im Bereich des Mobile-Commerce etc.
- Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs), insbesondere für Online-Shops, Elektronische Marktplätze etc.
- Outsourcing von IT-Dienstleistungen, insbesondere Application Hosting- und Application Service-Providing (ASP)
- Beratung im Bereich des Datenschutzes, elektronischer Signaturen, Kryptographie und des Online-Haftungsrechts
- Beratung und Vertretung hinsichtlich der Haftung im Internet
IT-Recht hört bei uns aber nicht bei der Vertragsberatung auf, denn wir sind auf der Basis unserer technischen Kompetenz auch in der Lage, Sie auch patentrechtlich zu beraten. Hierzu zählen unter anderem:
- Anmeldung von Patenten, auch von Softwarepatenten
- Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt
- Vertretung in Nichtigkeitsverfahren von dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof
- Durchsetzung Ihrer Rechte aus Patenten in Verhandlungen, aber auch vor ordentlichen Gerichten
- Verteidigung gegen Angriffe Dritter aus Patenten und/oder Urheberrechten
Aktuelle und umfassende Informationen zum Internetrecht und Computerrecht finden Sie hier.
Wenn Sie weitere Fragen zum IT-Recht haben, steht Ihnen jederzeit gerne kompetent zur Verfügung:
Dr.rer.nat. Michael Schramm
Susanna Winter
Im Hinblick auf die Patentierung von Hard- und/oder Software und den sich daraus ergebenden speziellen Fragen können Sie sich ebenfalls gerne an unsere speziell qualifizierten Patentanwälte wenden: