Angesichts der massenhaften Speicherung, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und Weiterleitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet gewinnt das Urheberrecht im Zeitalter des Internet ständig an Bedeutung.
Eine Vielzahl legislatorischer Aktivitäten ist im Bereich des Urheberrechts in den letzten Jahren zum Abschluss gebracht worden. Auch die Rechtssprechung hat sich in vielen Entscheidungen bereits mit den durch die neue Kommunikationstechnik entstandenen neuen Konflikttatbeständen im Urheberrecht befasst. Dennoch sind im Bereich des Urheberrechts natürlich weiterhin rasche rechtliche Entwicklungen sowohl der Legislative als auch der Judikatur zu erwarten.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit umfassendem Know-how in allen Fragen des Urheberrechts zur Verfügung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein Lexikon mit den wichtigsten Grundbegriffen des Urheberrechts (Urheberrecht von A-Z)
- eine Sammlung der wichtigsten Gerichtsentscheidungen zum Urheberrecht
- die für das Urheberrecht relevanten Gesetze und Verordnungen
Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Urheberrechts geben, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage in einem Urheberrechtskonflikt haben, sprechen Sie unsere auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälte an:
Dr.rer.nat. Michael Schramm
Susanna Winter
Bei Fragen zu den eher technischen Bezügen des Urheberrechts, insbesondere des Patentschutzes für Software, wenden Sie sich bitte an unsere entsprechend spezialisierten Patentanwälte:
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Urheberrecht finden Sie in der Rubrik Urheberrecht.