Internationale Patentanmeldung

Zwar existiert kein “internationales Patent” oder “Weltpatent”, jedoch haben sich mittlerweile nahezu alle Staaten der Welt im Patent Cooperation Treaty (PCT) zusammengefunden, um ein einheitliches und einmaliges Patentanmeldeverfahren für den Fall anzubieten, dass ein Anmelder für eine Erfindung Patente in mehreren Ländern anstrebt.

Gemäß dem PCT kann eine einzige Patentanmeldung, die in einem der PCT-Mietgliedsstaaten eingereicht wird, später in jedem beliebigen PCT-Mitgliedsstaat weiterverfolgt und jeweils zur Erteilung gebracht werden. Einheitlich und einmalig ist das Anmeldeverfahren (“internationale Phase”) mit Prüfung auf Formalmängel und einer Recherche des Standes der Technik.

Eine verbindliche einheitliche und einmalige internationale Sachprüfung – also die eigentliche Prüfung auf Patentfähigkeit – existiert nicht. Die Sachprüfung wird nach Abschluss der “internationalen Phase” in jedem Staat, in dem ein Patent angestrebt wird, separat von dem zuständigen Patentamt wie für eine nationale bzw. regionale Patentanmeldung (“nationale bzw. regionale Phase”) durchgeführt. Die nationale bzw. regionale Phase muss innerhalb 30 bzw. 31 Monaten nach der frühesten Priorität der PCT-Anmeldung eingeleitet werden. In Staaten, in denen die nationale bzw. regionale Phase nicht eingeleitet wid, verfällt die Wirkung der internationalen Patentanmeldung nach Ablauf der 30 bzw. 31 Monate.

Eine aktuelle Liste der PCT-Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

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