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Geschäftsmethoden (“Business methods”)

Unter Geschäftsmethoden (“Business methods”) versteht man Ideen, die sich auf das Durchführen geschäftlicher Tätigkeiten beziehen. Während reine Geschäftsmethoden in Deutschland und vor dem Europäischen Patentamt vom Patentschutz ausgeschlossen sind (siehe auch Stichwort “Software-Patente“), können sie in den USA durchaus patentiert werden. Aufgrund der über lange Zeit eher großzügigen Erteilungspraxis des US-Patent- und Markenamts (USPTO) gegenüber Geschäftsmethoden herrschte in den vergangenen Jahren in den USA in diesem Feld eine wahre Goldgräberstimmung. So entstanden mitunter Patente, die als “trivial” kritisiert wurden, weil sie entweder lediglich geschäftliche Ideen betrafen oder einfach nur bisher von Hand getätigte Vorgänge auf die selbsttätige Bearbeitung durch (Software-gesteuerte) Computer (z.B. im Internet) “abbildeten”.

Allerdings hat sich die Situation wieder etwas beruhigt, weil einerseits manch eines dieser Patente zwischenzeitlich widerrufen worden ist und andererseits heute das USPTO Patentanmeldungen, die sich auf Geschäftsmethoden beziehen, einer besonders genauen Prüfung unterzieht.

In einer Reihe von Wiederaufnahmeverfahren (Reexamination) hat das USPTO sogar bereits erteilte Patente nachträglich eingeschränkt, so z.B. das berühmte “One-Click”-Patent von Amazon.

Mit der Ende Oktober 2007 ergangenen Entscheidung “in re Bilski” hat der US Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) versucht, die Voraussetzungen, unter denen Patente (z.B. auf Geschäftsmethoden) erteilt werden können, zu verschärfen. Im entschiedenen Fall (Bestätigung der Zurückweisung der US-Patentanmeldung No. 08/833,892 durch das USPTO) ging es um ein Verfahren zum Risiko-Management bei Termingeschäften, also um eine typische Geschäftsmethode. In seiner Begründung der Entscheidung zieht der CAFC einen in der Vergangenheit praktizierten Test wieder heran: So soll ein Prozess nur dann noch dem Patentschutz zugänglich sein, wenn er den “machine-or-transformation-Test” bestehe. Hiernach muss der beanspruchte Prozess mit einer bestimmten Maschine (untrennbar) verbunden sein oder einen (physischen) Gegenstand transformieren.

Allerdings hat der US Supreme Court die Anwendung des “machine-or-transformation-Tests” in der letztinstanzlichen Entscheidung No 8-964 “in re Bilski vs. Kappos” als nicht mit dem Patentgesetz vereinbar bezeichnet.

Zu Unrecht werden Patente auf triviale Geschäftsmethoden als Argument für eine generelle Ablehnung von Software-Patenten vorgebracht. Denn Software-bezogene Erfindungen müssen keineswegs immer trivial oder auf triviale Geschäftsmethoden im obigen Sinne gerichtet sein. Vielmehr ist Software heute in den meisten Fällen das Ergebnis aufwendiger Entwicklungstätigkeit, die sich qualitativ in keiner Weise von den Leistungen auf den klassischen Gebieten der Technik unterscheidet.

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