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Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist ein dem Patent sehr ähnliches Schutzrecht für Erfindungen. Mitunter als das “kleine Patent” bezeichnet, kommt es immer dann ganz groß heraus, wenn schnell ein amtlich eingetragenes Schutzrecht benötigt wird.

Die wesentlichen Unterschiede zum Patent bestehen darin, dass das Gebrauchsmuster ohne Prüfung auf Schutzfähigkeit (im Hinblick auf Neuheit und erfinderische Qualität) vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wird, nur für Vorrichtungen (nicht für Verfahren) gewährt wird und die Laufzeit nur maximal 10 Jahre ab Anmeldetag beträgt. Allerdings muss die Erfindung, um zu einem validen Gebrauchsmuster zu führen, den gleichen Bedingungen für die Schutzfähigkeit genügen wie ein Patent (siehe dort Ziffern 1) und 4)).

Die Validität eines Gebrauchsmusters kann von jedermann im Rahmen eines Löschungsverfahrens angegriffen werden. Die Durchsetzung der Rechte aus einem Gebrauchsmuster erfolgt in gleicher Weise wie aus einem Patent.

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