Grundlagen Patentrecht
Während Marken die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung kennzeichnen, schützen Patente und Gebrauchsmuster die (technische) Idee oder Lehre, die einer Erfindung zugrunde liegt.
Die Patentanwälte und Rechtsanwälte der Kanzlei 2s-ip, München / Ulm, stehen Ihnen mit ihrem Know-how in allen Fragen des Patentrechts und des Gebrauchsmusterrechts zur Verfügung. Dies schließt Patentverletzungsverfahren und auf Patentrecht gestütze Abmahnungen ebenso ein wie das Ausarbeiten von Patentanmeldungen und das Betreiben von Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen vor den einschlägigen Patentämtern und Gerichten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie:
- Glossar – die wichtigsten Grundbegriffe zum Patentrecht (Patentrecht von A-Z, z.B. Patent anmelden, Gebrauchsmuster anmelden, Abmahnung, Patentverletzung, Einspruch gegen Patent, Nichtigkeitsklage)
- Entscheidungen – eine Sammlung wichtiger Entscheidungen im Bereich des Patentrechts
- Gesetze und Verordnungen – die für das Patentrecht relevanten Gesetze und Verordnungen
Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Patentrechts geben, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage zu Patenten oder zum Patentrecht im Allgemeinen haben, sprechen Sie unsere auf Patentrecht spezialisierten Patentanwälte und Rechtsanwälte an:
Dr.rer.nat. Michael Schramm
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Susanna Oberhofer
Dipl.-Ing. Halil Ter