IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht. Dieses umfasst unter anderem das Computer- und Softwarerecht, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit umfassendem Know-how in allen Fragen des IT-Rechts zur Verfügung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie
- ein Lexikon mit den wichtigsten Grundbegriffen des IT-Recht (IT-Recht von A-Z)
- eine Sammlung der wichtigsten Gerichtsentscheidungen des IT-Rechts
- die für das Computerrecht / IT-Recht relevanten Gesetze und Verordnungen
Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Computerrechts bzw. IT-Rechts geben, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage zum Computerrecht bwz. IT-Recht haben, sprechen Sie unseren auf diese Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwalt an:
Bei Fragen die eher dem Patentrecht zuzuordnen sind (und nicht mehr zum klassischen IT-Recht nach üblicher Definition zählen), insbesondere zum Patentschutz für Software, wenden Sie sich bitte an unsere entsprechend spezialisierten Patentanwälte:
Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Computerrecht / IT-Recht finden Sie in der Rubrik IT-Recht.