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Grundlagen Designrecht / Designschutz

Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Designsgesetz (früher: Geschmacksmustergesetz) durch die Eintragung in das Designregister (Geschmacksmusterregister) ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.

Wir beraten Sie umfassend beim Schutz ästhetischer Gestaltungsformen, einschließlich typographischer Schriftzeichen, durch das nationale, europäische und internationale Desingrecht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie

  • ein Lexikon mit den wichtigsten Grundbegriffen des Designsrechts (Geschmacksmusterrechts) und Erläuterungen zur Designregistrierung
  • eine Sammlung der wichtigsten Gerichtsentscheidungen zum Designrecht (Geschmacksmusterrecht)
  • die für das Designrecht (Geschmacksmusterrecht) relevanten Gesetze und Verordnungen

Die hier angebotenen Informationen können Ihnen nur einen groben Überblick über das Gebiet des Designrechts (Geschmacksmusterrecht) geben, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit. Keinesfalls ersetzen sie eine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie eine konkrete Frage zu Designrecht (Geschmacksmusterrecht) haben, sprechen Sie unsere auf das Designrecht (Geschmacksmusterrecht) spezialisierten Rechtsanwälte und Patentanwälte an:

Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Dr.rer.nat. Michael Schramm

Einen Überblick über unsere Beratungsleistungen im Designrecht finden Sie der Rubrik Rechtsgebiete: Designrecht (Geschmacksmusterrecht)

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