Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Anmeldeverfahren
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer Abschriften der Schutzrechtsanmeldeunterlagen zu geben und ihn über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten. Der Arbeitnehmer ist demgegenüber verpflichtet, den Arbeitgeber auf Verlangen im Anmeldeverfahren zu unterstützen.