Meldepflicht des Arbeitnehmererfinders

Der Arbeitnehmer hat die Diensterfindung dem Arbeitgeber unverzüglich, nachdem er sie gemacht hat, zu melden. In der Meldung hat der Arbeitnehmer die technische Aufgabe, ihre Lösung und das Zustandekommen der Diensterfindung zu beschreiben.

In vielen Unternehmen gibt es für die Erfindungsmeldung vorgesehene Formblätter mit einer Vielzahl von Fragen, die zu beantworten sind. Es empfiehlt sich im Allgemeinen, von diesen Formblättern Gebrauch zu machen bzw. sich bei der Erfindungsmeldung an den dort gestellten Fragen zu orientieren.

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