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F&E und Lizenzverträge

Die Kombination von rechtlicher und technischer Kompetenz macht uns zum gefragten Partner für den Entwurf, die Betreuung und die Durchsetzung von Verträgen mit technischem Charakter, zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E), Verträge im Zusammenhang mit Software und Lizenzen an geistigem Eigentum wie Patente, Marken und Designs, Verträge im Zusammenhang mit IT-Projekten sowie die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere für Online-Shops, Elektronische Marktplätze etc.

Neben den rechtlichen Fragen geht es gerade im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts auch um den Vertragsgegenstand, und damit natürlich vor allem auch um die technischen Aspekte. Wir verstehen Form und Inhalt gleichermaßen. Verträge und die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedinungen mit technischem Charakter zählen deshalb zu unseren besonderen Stärken.

Bei weitergehenden Fragen zum technischen Vertragsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte jederzeit gerne zur Verfügung:

Dr.rer.nat. Michael Schramm
Susanna Oberhofer

2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll - Patent- und Rechtsanwälte Part mbB


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