Designrecht / Designschutz

Dem Designschutz zugänglich sind ästhetische Formschöpfungen eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen Erzeugnisses. Flankierend werden Designs auch durch das Urheber-, Marken– und Wettbewerbsrecht geschützt.

Die Anwälte der Kanzlei 2s-ip Schramm Schneider Bertagnoll, München / Ulm, beraten und vertreten Sie in allen sich zum Designrecht und Designschutz ergebenden Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Leistungen:

Anmeldeverfahren für Designs (Geschmacksmuster) zur Erlangung von Designschutz

  • Beratung bei der Auswahl der für die Wiedergabe von Designs notwendigen grafischen Darstellungen.
  • Falls erforderlich, Durchführung von Designrecherchen nach älteren identischen oder ähnlichen eingetragenen Designs.
  • Beratung hinsichtlich des territorialen Schutzes des zu schützenden Designs (deutsches Design, Europäisches Design, internationale Registrierung).
  • Durchführung von Anmeldeverfahren vor den zuständigen nationalen und/oder regionalen Ämter.

Amtsverfahren vor den Patent- und Markenämtern

  • Vertretung gegenüber den Patent- und Markenämtern im Anmeldeverfahren und Nichtigkeitsverfahren.
  • Wir vertreten Sie in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Patent- und Markenämter vor dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Gericht 1.Instanz sowie dem Europäischen Gerichtshof.
  • Vertretung in Nichtigkeitsverfahren vor dem Europäischen Markenamt.

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Designrechten sowie Verteidigung dagegen

  • Erstellen von Verletzungsgutachten und von vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate).
  • Durchführung von IP-Due-Diligence Prüfungen, etwa im Rahmen einer Unternehmensübernahme oder innerhalb eines M&A-Prozesses.
  • Vertretung in außergerichtlich geführten Abmahnverfahren, Verhandlung von Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen, Gegenmaßnahmen bei unberechtigten Abmahnungen.
  • Beantragung und Begleitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren durch die Zollbehörden.
  • Vertretung in Verfügungsverfahren betreffend den einstweiligen Rechtsschutz.
  • Anfertigen und Hinterlegung von Schutzschriften bei den zuständigen Gerichte.
  • Vertretung in Designverletzungsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten.

Wenn Sie Fragen zum Designrecht und Designschutz haben, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei 2s-ip Schramm Schneider Bertagoll, München / Ulm, gerne zur Verfügung:

Dr.-Ing. Günther Schneider
Dipl.-Inf. Andreas Bertagnoll
Dr.rer.nat. Michael Schramm

Weitere Informationen zum Designrecht und Designschutz finden Sie auf der Seite IP-/IT-Wissen / Designrecht erläutert.

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