Am 1. März 2018 tritt ein Validierungsabkommen zwischen der Europäischen Patentorganisation und dem Königreich Kambodscha in Kraft. Ab diesem Tag ist die Validierung von europäischen Patentanmeldungen und Patenten in Kambodscha möglich. Validierte europäische Patentanmeldungen und Patente genießen in Kambodscha im Wesentlichen den gleichen Schutz wie die vom EPA für die derzeit 38 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation erteilten Patente.
Ein Antrag auf Validierung in Kambodscha gilt für jede europäische oder internationale Patentanmeldung als gestellt, die ab 1. März 2018 eingereicht wird. Für vor diesem Zeitpunkt eingereichte Anmeldungen und darauf erteilte europäische Patente besteht die Möglichkeit der Validierung in Kambodscha nicht.
Nach dem in Kambodscha geltenden Patentgesetz sind Arzneimittel vom Patentschutz ausgenommen. Kambodscha nutzt derzeit die WTO-Ausnahmeregelung, der zufolge die am wenigsten entwickelten Länder bis 2033 die Möglichkeit haben, auf die Erteilung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten auf Arzneimittel zu verzichten. Diese Regelung würde auch für europäische Patente auf Arzneimittel gelten, die in Kambodscha validiert werden sollen.
Die Validierungsgebühr beträgt 180 EUR. Sie ist innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts hingewiesen worden ist, oder gegebenenfalls innerhalb der Frist an das EPA zu entrichten, in der die für den Eintritt einer internationalen Anmeldung in die europäische Phase erforderlichen Handlungen vorzunehmen sind.
Weitere Information zur Validierung im Kambodscha finden Sie auf den Webseiten des Europäischen Patentamtes.
(AB – 14.02.2018)