Im zweiten Anlauf hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum “Übereinkommen über ein Europäisches Patentgericht” (UPC) mit der nötigen 2/3-Mehrheit zugestimmt.
2017 hatte das Parlament den Entwurf schon einmal ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen befürwortet. Damals waren bei der Entscheidung allerdings nur 38 von über 630 gewählten Abgeordneten anwesend. Im März 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufgrund dieses Formfehlers für nichtig (Einzelheiten hierzu finden Sie hier).
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