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2s-ip im Gespräch | Beweisgewinnung in USA für deutsche Patentstreitverfahren (am 11. Juni 2018)

Einladung zu 2s|ip im Gespräch

Beweisgewinnung in den USA für deutsche Patentstreitverfahren: Strategien und Fallstricke für deutsche Unternehmen (Language of the Seminar will be English)

11. Juni 2018,  14:30-18:00 Uhr
Sheraton Arabellapark
Arabellastraße 5, 81925 München

Auch wenn die praktische Bedeutung zunimmt, ist vielen Unternehmen die Möglichkeit nicht bekannt, dass ansonsten schwer zu beschaffende Beweise in Patentstreitverfahren im Wege der Amtshilfe bei amerikanischen Gerichten erlangt werden können. Dabei ist es nicht erforderlich, dass in den USA ein Rechtstreit anhängig ist – es genügt, wenn die dort erlangten Beweise in einem hiesigen Gerichtsverfahren verwendet werden können. Der Gegner muss auch kein US-amerikanisches Unternehmen sein – die dortige Niederlassung etwa eines deutschen Unternehmens kann ebenfalls Ziel eines solchen Discovery-Verfahrens sein.

Für einen Kläger vor deutschen Gerichten ermöglicht ein solches Verfahren nach 28 USC § 1782 die Möglichkeit, an Unterlagen oder Zeugenaussagen zu kommen, die nach dem insoweit deutlich restriktiveren deutschen Recht nicht zu erlangen sind. Umgekehrt lohnt es sich für deutsche Unternehmen mit Niederlassung in den USA, darüber nachzudenken, wie man so weit wie möglich unliebsamen Überraschungen vorbeugen kann.

Da die US-Gerichte die Discovery an umfangreiche Geheimhaltungsauflagen knüpfen, ist die Verwertung der Information in deutschen Gerichtsverfahren allerdings nicht ganz unproblematisch. Hierauf wird, ebenso wie auf die in Deutschland verfügbaren Beweisgewinnungsverfahren, kurz eingegangen, bevor Gelegenheit zur Diskussion besteht.

Den Einladungsflyer können Sie hier herunterladen.

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Photonik – Dr. Schramm beim Industrietag der DPG

Am 8. März 2018 findet in Erlangen der maßgeblich von RA Dr. Schramm mitorganisierte Industrietag der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) zum Thema Photonik statt.

Vier Referenten aus kleinen und großen Unternehmen (Heraeus Quarzglas, Carl Zeiss Meditec, Menlo Systems und Coriant) berichten im Rahmen der Jahrestagung der DPG über den aktuellen Stand der Forschung zu Licht im weiteren Sinne: vom Material für High-Tech Lichtwellenleiter über optische Bauelemente bis hin zur Anwendung in der Medizin. Am Ende der Veranstaltung leitet Dr. Schramm eine Podiumsdiskussion zum Thema Physik und Licht.

Der Arbeitskreis Industrie und Wirtschaft (AIW) in der DPG, der für den Industrietag verantwortlich zeichnet, beteiligt sich an der Jahrestagung zudem mit zwei Lunch Talks an der Jahrestagung, bei denen hochrangige Vertreter aus der Industrie über ihren Werdegang als Physiker berichten. Am Dienstag beginnt Dr. Wilhelm Kanders mit einem Bericht über seine erfolgreiche Unternehmensgründung (Toptica), am Donnerstag gefolgt von Dr. Bernd Utz über erneuerbare Energien bei Siemens.

Mit dem in jedem Jahr anläßlich der Jahrestagung der DPG stattfindenden Industrietag will der AIW an konkreten Beispielen die vielfältigen Möglichkeiten für Physiker in Industrie und Wirtschaft aufzeigen. Das Themenspektrum ist dabei breit gestreut. In den letzten beiden Jahren ging es beispielsweise um Medizintechnik (Münster 2017) und um Schutz von Innovationen mit Patenten (Regensburg 2016)

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Validierung europäischer Patente in Kambodscha ab dem 1. März 2018

Am 1. März 2018 tritt ein Validierungsabkommen zwischen der Europäischen Patentorganisation und dem Königreich Kambodscha in Kraft. Ab diesem Tag ist die Validierung von europäischen Patentanmeldungen und Patenten in Kambodscha möglich. Validierte europäische Patentanmeldungen und Patente genießen in Kambodscha im Wesentlichen den gleichen Schutz wie die vom EPA für die derzeit 38 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation erteilten Patente.

Ein Antrag auf Validierung in Kambodscha gilt für jede europäische oder internationale Patentanmeldung als gestellt, die ab 1. März 2018 eingereicht wird. Für vor diesem Zeitpunkt eingereichte Anmeldungen und darauf erteilte europäische Patente besteht die Möglichkeit der Validierung in Kambodscha nicht.

Nach dem in Kambodscha geltenden Patentgesetz sind Arzneimittel vom Patentschutz ausgenommen. Kambodscha nutzt derzeit die WTO-Ausnahmeregelung, der zufolge die am wenigsten entwickelten Länder bis 2033 die Möglichkeit haben, auf die Erteilung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten auf Arzneimittel zu verzichten. Diese Regelung würde auch für europäische Patente auf Arzneimittel gelten, die in Kambodscha validiert werden sollen.

Die Validierungsgebühr beträgt 180 EUR. Sie ist innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts hingewiesen worden ist, oder gegebenenfalls innerhalb der Frist an das EPA zu entrichten, in der die für den Eintritt einer internationalen Anmeldung in die europäische Phase erforderlichen Handlungen vorzunehmen sind.

Weitere Information zur Validierung im Kambodscha finden Sie auf den Webseiten des Europäischen Patentamtes.

(AB – 14.02.2018)

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