Auch wenn die praktische Bedeutung zunimmt, ist vielen Unternehmen die Möglichkeit nicht bekannt, dass ansonsten schwer zu beschaffende Beweise in Patentstreitverfahren im Wege der Amtshilfe bei amerikanischen Gerichten erlangt werden können. Für einen Kläger vor deutschen Gerichten ermöglicht ein solches Verfahren nach 28 USC § 1782 die Möglichkeit, an Unterlagen oder Zeugenaussagen zu gelangen. 2s-ip zeigt zusammen mit Theodore Folkman von Murphy&King Strategien und Fallstricke für deutsche Unternehmen auf. … >>